Berufsbezeichnung: Rechtsanwältin. Die Berufsbezeichnung wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Rechtsanwältin Yvonne Horn ist Mitglied bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main. Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt a.M.
Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestversicherungssumme i.H.v. 250.000 € zu unterhalten. Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus § 51 BRAO.
Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der R+V Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden www.ruv.de
Versicherungsschutz besteht für folgenden geografischen Geltungsbereich:
Bundesrepublik Deutschland
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche mit Auslandsbezug soweit es sich handelt um
1. die Geltendmachung von Ansprüchen vor europäischen und türkischen Gerichten.
2. die Beratung und die Beschäftigung, die Verletzung oder Nichtbeachtung europäischen Rechts einschließlich des Rechts der Türkei.
3. eine im europäischen Ausland oder in der Türkei vorgenommenen Tätigkeit.
Tätigkeiten, die über ausländische Tochtergesellschaften, ausländische Niederlassungen, ausländische Zweigstellen jeder Art oder über durch Kooperationsvereinbarungen verbundene Firmen im Ausland ausgeübt werden, sind nur durch besondere Vereinbarung mitversichert.
-Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und die-Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
-das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwälte (RVG)
und ergänzend bei der Hilfeleistung in Steuersachen nach § 35 RVG die Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (StBVV)
- die Fachanwaltsordnung (FAO)
-die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCGE)
- die Berufsrechtlichen Ergänzungen zum Geldwäschebekämfpungsgesetz ( GwG)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammerwww.brak.de/unter der Rubrik “Berufsrecht”
oder über die Seite www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Außergerichtliche Streitschlichtung:
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitschlichtung
nach §73 II Nr. 3 und V BRAO bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Frankfurt a.M
www.rechtsanwaltskammer-ffm.de unter der Rubrik “Bürger”;oder nach § 191 f BRAO bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer, weitere Informationen dazu unter www.brak.de/ unter der Rubrik “für Verbraucher”.
Die EU Kommission stellt eine Online-Streitbellegungs-Plattformfür die außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Diese Plattform ist erreichbar unter dem externen Link ec.europa.eu/consumers/odr/ Ich weise daraufhin, das ich zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle (EU-Online-Streitbeiligungs-Plattform) weder verpflichtet noch bereit bin.
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Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen ( § 43 a IV BRAO) untersagt. Vor Annahme eines Mandantes wird deshalb immer geprüft, ob ein solcher Interessenkonflikt vorliegt.
Herausgeber und
Verantwortlich für den Inhalt: Yvonne Horn, Leipziger Str .5, 35463 Fernwald.